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ArbG Hamburg, 24.03.2000 - 7 Ca 401/97 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 24.03.2000 - 7 Ca 401/97
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
- ArbG Hamburg, 01.12.2003 - 7 Ca 401/97
- LAG Hamburg, 27.02.2004 - 7 Ta 3/04
- BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage
Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. März 2000 - 7 Ca 401/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der in die Revision gelangte Antrag als unzulässig abgewiesen wird. - LAG Hamburg, 09.03.2000 - 5 Ta 4/00
Sachdienlichkeit einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht ; Aussetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 21.03.2002 - 1 Sa 28/97
Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 26.04.2002 - 3 Sa 66/97
Rechtswirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen in einem Firmentarifvertrag; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 26.04.2002 - 6 Sa 69/97
Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einer Tarifänderung ; …
Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 24. März 2000 - 7 Ca 401/97 - den Feststellungsantrag der hiesigen Beklagten, dass der Manteltarifvertrag und der Vergütungstarifvertrag vom 21. März 1996 und der Tarifvertrag über das Vergütungssystem vom 14. Juni 1996 insgesamt rechtswirksam sind, als unbegründet abgewiesen.